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Entwurf – anwaltlich zu prüfen. Dieser Text ist noch nicht verbindlich und kein Vertragsangebot. Markierte Stellen sind offen. Stand des Entwurfs: 2. Oktober 2026.

Auftragsverarbeitungsvertrag

nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der Blaukragen GmbH als Auftragsverarbeiter. Ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Anlage 1 (TOM) und Anlage 2 (Unterauftragsverarbeiter).

§ 1 Gegenstand und Dauer

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Blaukragen GmbH, Tannengasse 3/1a, 1150 Wien, FN 687474 t („Auftragsverarbeiter“), im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“) bei der Bereitstellung der Software blaukragen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem individuellen Angebot („Hauptvertrag“).

Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrags und darüber hinaus, solange der Auftragsverarbeiter Daten des Verantwortlichen verarbeitet (§ 12).

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht für alle Fragen des Datenschutzes dieser Vertrag vor.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter betreibt die Software für den Verantwortlichen und verarbeitet dabei personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Erfassung von Bewerbungen über Funnel und Landingpages unter der Domain des Verantwortlichen;
  • Bereitstellung eines Kandidatenportals;
  • Verwaltung von Kandidaten, Unternehmen und Ansprechpartnern einschließlich Aufgaben, Terminen und Verlauf;
  • Telefonie, Terminbuchung, Versand und Empfang von E-Mails und (falls freigeschaltet) WhatsApp-Nachrichten im Namen des Verantwortlichen;
  • Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen, soweit der Verantwortliche sie einsetzt;
  • KI-gestützte Auswertung (Auslesen von Lebensläufen und Transkripten, Zusammenfassungen, Profil- und Nachrichtenentwürfe, Matching);
  • Abgleich mit öffentlich zugänglichen Stellenanzeigen und Recherche geschäftlicher Ansprechpartner;
  • Erstellung von Rechnungen und Mahnungen des Verantwortlichen an Unternehmen, optional mit Zahlungslink;
  • Betrieb, Sicherung, Fehleranalyse und Support.

Die Verarbeitung umfasst Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an die vom Verantwortlichen bestimmten Empfänger, Einschränken und Löschen.

§ 3 Datenkategorien und Betroffene

Betroffen sind:

  • Kandidaten (Bewerber und Interessenten);
  • Ansprechpartner bei Unternehmen (Kunden und potenzielle Kunden des Verantwortlichen);
  • Nutzer des Verantwortlichen (Mitarbeiter und Beauftragte mit Zugang zur Software).

Verarbeitet werden folgende Datenkategorien:

  • Kandidaten: Stammdaten (Name, Geburtsdatum soweit angegeben, Wohnort), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Lebenslauf und hochgeladene Dokumente, Qualifikationen, Berufserfahrung, Gehalts- und Wechselwünsche, Antworten aus Fragebögen, Gesprächsaufnahmen und Transkripte, Gesprächsnotizen, Kommunikation (E-Mails, Nachrichten, Anrufprotokolle), Termine, Einwilligungen, Kompetenzprofile;
  • Ansprechpartner: Name, berufliche Rolle, geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Unternehmen, Kommunikation, Anrufergebnisse und Einwilligungen;
  • Nutzer: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Anmelde- und Aktivitätsprotokolle.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht gezielt verarbeitet. Sie können aber in Lebensläufen, Freitexten oder Gesprächen enthalten sein. Der Verantwortliche wirkt darauf hin, dass solche Angaben nur erhoben werden, soweit dies zulässig ist.

§ 4 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlagen, die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO, das Einholen und Dokumentieren von Einwilligungen (einschließlich der Einwilligung in die Aufzeichnung zu Beginn jedes aufgezeichneten Gesprächs) und die Wahrung der Rechte der Betroffenen.

Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

§ 5 Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich Übermittlungen in Drittländer, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder österreichischem Recht dazu verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Pflicht vorher mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.

Weisungen sind der Hauptvertrag, dieser Vertrag sowie die Einstellungen und Aktionen, die der Verantwortliche und seine Nutzer in der Software vornehmen (etwa Freigabe einer E-Mail, Löschen eines Kandidaten, Einstellungen zur Gesprächsaufzeichnung). Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.

Weisungsberechtigt sind beim Verantwortlichen die beim Onboarding benannte Person sowie die Geschäftsführung, beim Auftragsverarbeiter nimmt Moritz Klock (Geschäftsführer, hallo@blaukragen.com) Weisungen entgegen.

Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin. Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.

§ 6 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und verpflichtet sie auf das Datengeheimnis nach § 6 DSG. Die Pflicht besteht nach Ende ihrer Tätigkeit fort.

Zugriff auf Daten des Verantwortlichen erhalten diese Personen nur, soweit es für Betrieb, Support oder Fehlerbehebung erforderlich ist.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragsverarbeiter darf sie durch gleichwertige oder bessere ersetzen; das Schutzniveau darf nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen dokumentiert er.

§ 8 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter stehen in Anlage 2 und gelten als genehmigt.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Verantwortliche den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.

Der Auftragsverarbeiter legt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich Pflichten auf, die diesem Vertrag gleichwertig sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Er haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter.

Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Nebenleistungen ohne Zugriff auf Daten des Verantwortlichen, etwa Telekommunikationsleistungen Dritter für die Datenübertragung.

§ 9 Übermittlung in Drittländer

Daten werden vorrangig in der Europäischen Union verarbeitet. Eine Übermittlung in ein Drittland oder ein Zugriff aus einem Drittland erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere

  • auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework, soweit der Empfänger danach zertifiziert ist, oder
  • auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 3 im Verhältnis zu Unterauftragsverarbeitern) einschließlich einer Bewertung der Rechtslage im Empfängerland und erforderlichenfalls zusätzlicher Maßnahmen.

Welche Grundlage für welchen Unterauftragsverarbeiter gilt, steht in Anlage 2.

§ 10 Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte der Betroffenen (Art. 12 bis 23 DSGVO). Die Software stellt dafür insbesondere eine Datenauskunft je Kandidat (Art. 15 und 20 DSGVO), Berichtigung und Löschung bereit.

Wendet sich ein Betroffener direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm verfügbaren Informationen bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).

Unterstützung, die über die Funktionen der Software hinausgeht, wird nach Aufwand zu den Stundensätzen laut Angebot vergütet, außer der Aufwand beruht auf einem Verstoß des Auftragsverarbeiters.

§ 11 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung, spätestens 24 Stunden nachdem sie ihm bekannt geworden ist, in Textform an die vom Verantwortlichen benannte Adresse.

Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen sowie eine Kontaktstelle. Was noch nicht bekannt ist, reicht der Auftragsverarbeiter schrittweise nach.

Der Auftragsverarbeiter trifft unverzüglich die Maßnahmen, die zur Eindämmung und Behebung erforderlich sind, und dokumentiert die Verletzung. Meldungen an die Aufsichtsbehörde und an Betroffene nimmt der Verantwortliche vor.

§ 12 Löschung und Rückgabe

Während der Laufzeit löscht der Auftragsverarbeiter Daten auf Weisung des Verantwortlichen, in der Regel durch die Löschfunktionen der Software (Anlage 1, Löschkonzept).

Nach Ende des Hauptvertrags kann der Verantwortliche seine Daten über die Exportfunktionen binnen 30 Tagen nach Vertragsende herunterladen. Danach löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des Verantwortlichen einschließlich vorhandener Kopien. Daten in Datensicherungen werden mit deren regulärem Ablauf überschrieben, spätestens nach 7 Tagen.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragsverarbeiters bleiben unberührt; insoweit wird die Verarbeitung eingeschränkt.

Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform.

§ 13 Nachweise und Kontrollrechte

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Als Nachweis dienen vorrangig diese Dokumentation der Maßnahmen, Selbstauskünfte und Zertifikate oder Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter.

Der Verantwortliche oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer, der kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters ist, kann Überprüfungen durchführen. Überprüfungen werden mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt, finden während der Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie sind höchstens einmal jährlich zulässig, außer nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Kosten einer Überprüfung trägt der Verantwortliche.

Die Rechte der Aufsichtsbehörde bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

Für die Haftung gegenüber Betroffenen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags, soweit Art. 82 DSGVO nicht entgegensteht.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Wien.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.

Anlage 1 · Technische und organisatorische Maßnahmen

Nach Art. 32 DSGVO. Beschrieben ist der Stand der Software zum Datum dieses Entwurfs.

Hosting und Standort

  • Datenbank, Anmeldung und Dateiablage bei Supabase in der EU (Rechenzentrum Frankfurt am Main).
  • Anwendung und Serverfunktionen bei Vercel in der Region fra1 (Frankfurt am Main).
  • Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Server. Zutrittskontrolle zu den Rechenzentren liegt bei den Unterauftragsverarbeitern und ist durch deren Zertifizierungen nachgewiesen.
  • Arbeitsplätze: Festplattenverschlüsselung, automatische Bildschirmsperre und Passwortmanager auf allen Geräten mit Zugriff auf Kundendaten.

Verschlüsselung

  • Übertragung ausschließlich verschlüsselt über TLS (HTTPS), auch zwischen Anwendung, Datenbank und Anbietern.
  • Verschlüsselung der gespeicherten Daten (at rest) durch die Hosting-Anbieter.
  • Zugangsschlüssel zu Anbietern liegen nur serverseitig in geschützten Umgebungsvariablen. Der Datenbank-Generalschlüssel (Service-Role) wird nie an Browser ausgeliefert.

Zugang und Zugriff (Rollen- und Rechtekonzept)

  • Persönliche Konten für jeden Nutzer, Anmeldung mit E-Mail und Passwort über Supabase Auth.
  • Rollen mit abgestuften Rechten: Dienstleister (Betrieb durch den Auftragsverarbeiter), Vermittler (ein Projekt, volle fachliche Rechte), Setter (eingeschränkt: kein Löschen, keine Rechnungen, keine Konfiguration, keine Profilfreigabe), Kandidat (nur eigene Daten im Portal).
  • Die Rechte werden doppelt durchgesetzt: in der Anwendung und in der Datenbank über Row Level Security.
  • Mitarbeiter-Funktionen laufen nur auf dem Plattform-Host; Kandidaten erreichen ausschließlich ihr Portal unter der Domain des Verantwortlichen.

Trennung der Mandanten

  • Jeder fachliche Datensatz trägt die Kennung seines Projekts (Mandanten). Row Level Security auf allen Tabellen lässt Zugriffe nur innerhalb des eigenen Projekts zu.
  • E-Mails an Kandidaten und Unternehmen gehen nur von der bestätigten Domain des jeweiligen Verantwortlichen hinaus; fehlt sie, wird nichts versendet.

Weitergabe und Schnittstellen

  • Eingehende Benachrichtigungen der Anbieter (E-Mail-Eingang, Telefonie, Aufzeichnung, Zahlungen, Terminbuchung) werden per Signatur oder Geheimnis geprüft; ohne gültige Prüfung weist der Endpunkt sie ab.
  • Dateien und Profil-Anhänge werden über zeitlich begrenzte, signierte Links bereitgestellt.
  • Kompetenzprofile für Unternehmen werden anonymisiert erstellt (Pseudonymisierung).

Eingabekontrolle und Protokollierung

  • Fachliche Änderungen werden mit handelnder Person und Zeitpunkt in einem Ereignisprotokoll festgehalten, das der Verantwortliche im Audit-Log einsehen kann.
  • Technische Fehler werden zentral protokolliert; bei Ausfällen geht eine Alarm-Mail an den Betrieb.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche Datensicherung der Datenbank durch Supabase, Aufbewahrung höchstens 7 Tage.
  • Tagesbudget für KI-Aufrufe als Notbremse gegen Fehlbedienung und Missbrauch.
  • Testumgebungen versenden keine Nachrichten an echte Empfänger.

Löschkonzept

  • Gelöschte Kandidaten und Ansprechpartner liegen 30 Tage im Papierkorb und sind dort wiederherstellbar. Danach werden sie endgültig gelöscht, einschließlich Dateien und Portal-Konto.
  • Gesprächsaufnahmen und Transkripte werden beim Aufzeichnungsdienst gelöscht, sobald das Transkript übernommen ist, spätestens nach der im Projekt eingestellten Frist (Standard 24 Stunden, höchstens 7 Tage).
  • Für Gesprächsvideos und Anrufaufnahmen kann der Verantwortliche zusätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 6, 12 oder 24 Monaten festlegen (Standard: keine Frist). Nach Ablauf wird die Datei automatisch gelöscht; Transkript und Zusammenfassung bleiben bis zur Löschung des Datensatzes erhalten.
  • Nach Vertragsende gilt § 12.

Überprüfung

  • Automatische Prüfungen bei jeder Änderung des Codes (Typprüfung, Linting, Tests) und wöchentliche Aktualisierung von Abhängigkeiten.
  • Sicherheitsüberprüfungen des Codes; mindestens jährlich und vor größeren Änderungen; zuletzt Juli und September 2026.

Anlage 2 · Unterauftragsverarbeiter

Stand 2. Oktober 2026. Änderungen nach § 8.

Supabase Inc. · USA
Leistung
Datenbank, Anmeldung, Dateiablage
Ort der Verarbeitung
EU, Frankfurt am Main
Drittland-Grundlage
SCC / DPF für etwaige Zugriffe aus den USA
Vercel Inc. · USA
Leistung
Hosting der Anwendung, Serverfunktionen
Ort der Verarbeitung
Region fra1, Frankfurt am Main
Drittland-Grundlage
SCC / DPF
Anthropic PBC · USA
Leistung
KI-Funktionen (Modell Claude)
Ort der Verarbeitung
USA
Drittland-Grundlage
SCC / DPF. Vor dem Echtbetrieb geplant ersetzt durch Amazon Web Services (AWS Bedrock, Verarbeitung ausschließlich in EU-Regionen von AWS) (Vertragspartner Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg)
Mailgun Technologies, Inc. · USA
Leistung
Versand und Empfang von E-Mails
Ort der Verarbeitung
EU-Infrastruktur
Drittland-Grundlage
SCC / DPF für etwaige Zugriffe aus den USA
Telnyx LLC · USA
Leistung
Telefonie, Anrufe im Browser, Rufnummern
Ort der Verarbeitung
USA / EU; Gesprächsaufnahmen werden nach dem Sichern bei blaukragen bei Telnyx gelöscht
Drittland-Grundlage
SCC / DPF
Gladia SAS · Frankreich
Leistung
Transkription von Telefongesprächen, Ansage-Nachrichten und WhatsApp-Sprachnachrichten
Ort der Verarbeitung
EU
Drittland-Grundlage
nicht erforderlich (EU)
Zeeg GmbH · Deutschland
Leistung
Terminbuchung
Ort der Verarbeitung
EU
Drittland-Grundlage
nicht erforderlich (EU)
Recall.ai, Inc. · USA
Leistung
Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen
Ort der Verarbeitung
EU-Region, Frankfurt am Main
Drittland-Grundlage
SCC / DPF für etwaige Zugriffe aus den USA
Stripe · Stripe Payments Europe Ltd., Irland
Leistung
Zahlungslink auf Rechnungen an Unternehmen (nur wenn eingeschaltet)
Ort der Verarbeitung
EU / USA
Drittland-Grundlage
SCC / DPF für Übermittlungen in die USA
Apollo.io, Inc. · USA
Leistung
Recherche geschäftlicher Ansprechpartner
Ort der Verarbeitung
USA
Drittland-Grundlage
SCC / DPF
Tavily · USA
Leistung
Websuche zur Recherche geschäftlicher Ansprechpartner
Ort der Verarbeitung
USA
Drittland-Grundlage
SCC / DPF
Resend, Inc. · USA
Leistung
Ausweichweg für E-Mails, nur wenn Mailgun nicht verfügbar ist
Ort der Verarbeitung
USA
Drittland-Grundlage
SCC / DPF
360dialog GmbH · Deutschland
Leistung
WhatsApp-Nachrichten über die Cloud API von Meta (nur wenn freigeschaltet)
Ort der Verarbeitung
EU (Deutschland); Meta (Cloud API) EU/USA
Drittland-Grundlage
AVV mit 360dialog; Meta: SCC / DPF

Nicht aufgeführt, weil keine Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen: Meta (Pixel und Conversions-API laufen mit dem eigenen Konto des Verantwortlichen und nur mit Einwilligung), Cloudflare (Bot-Schutz derzeit abgeschaltet; DNS-Abfragen zu Domains enthalten keine personenbezogenen Daten), GitHub (Import öffentlicher Stellenanzeigen), Higgsfield Inc., USA (KI-Klon für Werbebilder: verarbeitet nur Fotos des Verantwortlichen bzw. seiner Ansprechperson selbst, auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der abgebildeten Person — keine Daten von Bewerbern oder Firmen).

Entwurf, Stand: 2. Oktober 2026 · AGB · AVV · Impressum · Datenschutz