Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Blaukragen GmbH, Tannengasse 3/1a, 1150 Wien, FN 687474 t, Handelsgericht Wien, UID ATU83660913 („blaukragen“), und ihren Kunden über die Nutzung der Software „blaukragen“.
blaukragen schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB beziehungsweise § 1 KSchG. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn blaukragen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Vorrang haben in dieser Reihenfolge: das individuelle Angebot beziehungsweise die Projektvereinbarung, der Auftragsverarbeitungsvertrag (für alle Fragen des Datenschutzes), diese AGB.
Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots von blaukragen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zustande.
Darstellungen auf blaukragen.com, in Präsentationen oder in der Produktvorführung sind kein verbindliches Angebot.
blaukragen stellt dem Kunden eine Software für Personalvermittler als Dienst über das Internet bereit (Software as a Service). Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Er kann insbesondere umfassen:
blaukragen ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, sofern die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen im Wesentlichen erhalten bleiben. Entfällt eine Kernfunktion, informiert blaukragen den Kunden mindestens 4 Wochen vorab in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen.
blaukragen erbringt selbst keine Personalvermittlung und schuldet keinen Vermittlungserfolg, keine bestimmte Zahl an Bewerbern, Gesprächen oder Abschlüssen.
Der Kunde tritt gegenüber Kandidaten und Unternehmen ausschließlich in eigenem Namen auf. Funnel, Portal, E-Mails, Rechnungen und Gesprächsaufzeichnungen tragen die Marke und Domain des Kunden.
blaukragen tritt gegenüber Kandidaten und Unternehmen des Kunden nicht auf, schließt mit ihnen keine Verträge und ist nicht deren Ansprechpartner.
Der Kunde ist für die Inhalte und die Nutzung der Software verantwortlich. Das umfasst insbesondere:
Der Kunde stellt blaukragen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
blaukragen darf einzelne Funktionen (insbesondere den Versand von E-Mails und Nachrichten) vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bestehen oder die Zustellbarkeit für andere Kunden gefährdet ist. blaukragen informiert den Kunden unverzüglich unter Angabe des Grundes.
Ergebnisse der KI-Funktionen (Auswertungen, Entwürfe, Zusammenfassungen, Matching-Bewertungen) können unvollständig oder unzutreffend sein. Sie sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung gegenüber Dritten und trifft Entscheidungen über Kandidaten selbst.
blaukragen verwendet Daten des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle.
Für einzelne Funktionen setzt blaukragen Drittanbieter ein, die im Auftragsverarbeitungsvertrag als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind. Für deren Verfügbarkeit steht blaukragen nur im Rahmen von § 10 ein.
Soweit für eine Funktion ein Konto oder Vertrag des Kunden beim Drittanbieter erforderlich ist (etwa ein eigenes Stripe-Konto für den Zahlungslink), gelten dafür zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters.
Für Rufnummern stellt der Kunde die Angaben und Nachweise bereit, die Telefonanbieter und Regulierungsbehörden verlangen.
Schaltet der Kunde den Zahlungslink ein, eröffnet er über die Software ein eigenes Konto bei Stripe. Für dieses Konto gelten zusätzlich das Stripe Connected Account Agreement und die Stripe Services Agreement in ihrer jeweils gültigen Fassung. Vertragspartner des Kunden ist insoweit Stripe, nicht blaukragen.
Zahlungen der Unternehmen gehen direkt auf das Stripe-Konto des Kunden. blaukragen nimmt keine Zahlungen für den Kunden entgegen, verwahrt keine Gelder und erbringt keine Zahlungsdienste. Erstattungen, Rückbuchungen und Widersprüche wickelt der Kunde über sein Stripe-Konto ab.
Die Gebühren von Stripe trägt der Kunde direkt gegenüber Stripe.
Für jede Zahlung über den Zahlungslink erhält blaukragen eine Plattformgebühr in Höhe eines Prozentsatzes vom Nettobetrag der Rechnung: laut individueller Vereinbarung, sonst 5 %. Die Plattformgebühr ist das Entgelt für die Nutzung der Software. Sie fällt unabhängig von der Weiterverrechnung der Anbieterkosten nach § 9 an.
Stripe behält die Plattformgebühr bei der Zahlung automatisch ein. Der Prozentsatz wird beim Stellen der Rechnung für diese Rechnung festgeschrieben; eine spätere Änderung der Vereinbarung wirkt nur für danach gestellte Rechnungen. Wird eine Zahlung ganz oder teilweise erstattet oder endgültig zurückgebucht (Rücklastschrift, verlorene Zahlungsanfechtung), erhält der Kunde die Plattformgebühr im selben Verhältnis zurück.
Den Unternehmen wird für die Zahlung über den Link kein Aufschlag berechnet.
blaukragen verrechnet dem Kunden die tatsächlichen Kosten der von ihm genutzten Anbieterleistungen weiter (insbesondere Telefonie, E-Mail-Versand, KI, Gesprächsaufzeichnung, Zeeg-Sitze). Direkt zuordenbare Kosten werden direkt verrechnet, gemeinsame Anbieterrechnungen nach gemessener Nutzung anteilig. Auf diese Kosten kommt ein Absicherungsaufschlag: laut individueller Vereinbarung, sonst 5 %.
Nutzt der Kunde den Zahlungslink, schuldet er zusätzlich die Plattformgebühr nach § 8. Sie ist das Entgelt für die Software und wird nicht mit den weiterverrechneten Anbieterkosten oder dem Aufschlag verrechnet.
Ein Grundentgelt und weitere Entgelte fallen nur an, soweit sie im individuellen Angebot vereinbart sind; dort sind auch Höhe, Fälligkeit und eine etwaige Preisanpassung geregelt.
Abgerechnet wird monatlich im Nachhinein. Die Rechnung weist die Kosten je Anbieter und den Aufschlag nachvollziehbar aus.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift auf Grundlage eines Mandats, das der Kunde in der Software erteilt. Liegt kein Mandat vor, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu überweisen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Bestimmungen: 20 % österreichische Umsatzsteuer für Kunden in Österreich; für Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger UID-Nummer Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge). Der Kunde teilt blaukragen seine UID-Nummer und deren Änderungen unverzüglich mit.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer (§ 456 UGB). blaukragen darf nach Mahnung und Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen den Zugang ganz oder teilweise sperren, solange der Verzug andauert.
Einwendungen gegen eine Abrechnung erhebt der Kunde binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt; blaukragen weist in der Rechnung auf diese Folge hin.
blaukragen bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Eine Verfügbarkeitszusage (SLA) gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Für Wartung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen darf blaukragen die Software vorübergehend einschränken. Geplante Wartungen kündigt blaukragen mindestens 48 Stunden vorher an und legt sie in das Wartungsfenster werktags von 20 bis 6 Uhr (MEZ/MESZ). Dringende Sicherheitsupdates sind ohne Ankündigung zulässig.
Nicht zur Verfügbarkeit zählen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von blaukragen liegen, insbesondere Ausfälle des Internets, von Drittanbietern, höhere Gewalt sowie Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.
blaukragen räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene Geschäftszwecke durch seine Nutzer zu verwenden.
Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, nachbauen, Dritten zur Verfügung stellen oder Sicherheitsmechanismen umgehen, soweit nicht zwingendes Recht es erlaubt.
Alle Rechte an den Daten, die der Kunde in die Software einbringt, verbleiben beim Kunden.
blaukragen darf anonymisierte, aggregierte Nutzungsstatistiken ohne Personenbezug erstellen und zur Verbesserung der Software verwenden.
Soweit blaukragen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und blaukragen Auftragsverarbeiter. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der mit diesen AGB abgeschlossen wird.
Für die eigene Vertragsabwicklung mit dem Kunden (Kundenkonto, Abrechnung) ist blaukragen selbst Verantwortlicher.
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt bis 3 Jahre nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der Empfänger rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die er aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.
blaukragen stellt die Software in dem vertraglich vereinbarten Zustand bereit. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
blaukragen beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist, nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Umgehungslösung. Feste Reaktionszeiten gelten nur, wenn ein SLA vereinbart ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Auftreten des Mangels.
blaukragen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit blaukragen haftet, ist die Haftung je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte, höchstens EUR 25.000. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
blaukragen haftet nicht für einen ausbleibenden Vermittlungserfolg, für Inhalte und Freigaben des Kunden, für die Rechtmäßigkeit seiner Ansprache von Kandidaten und Unternehmen und für Ergebnisse der KI-Funktionen, die der Kunde ungeprüft verwendet.
Für Datenverlust haftet blaukragen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch blaukragen zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von blaukragen.
Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie im individuellen Angebot vereinbart ist.
Beide Seiten können ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für blaukragen insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder die Software trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt, etwa für unzulässige Werbung.
Bis zum Vertragsende angefallene Anbieterkosten werden auch nach Vertragsende abgerechnet.
Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten über die Exportfunktionen der Software herunterladen (insbesondere Kandidatenlisten als CSV und Datenauskünfte je Kandidat). Auf Wunsch stellt blaukragen binnen 30 Tagen nach Vertragsende einen Gesamtexport in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit; der Aufwand wird nach Vereinbarung vergütet.
Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende löscht blaukragen die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Die Domain des Kunden bleibt beim Kunden. blaukragen entfernt nach Vertragsende die Verknüpfung der Domain mit der Software; DNS-Einträge passt der Kunde selbst an.
blaukragen kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht (etwa Gesetzesänderungen, Änderungen bei Drittanbietern, neue Funktionen) und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
blaukragen teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist blaukragen in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Änderungen der Entgelthöhe und des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung, ausgenommen die Weiterverrechnung geänderter Anbieterkosten nach § 9, die sich ohne Vertragsänderung auswirkt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für 1150 Wien sachlich zuständige Gericht.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, Kündigungen und sonstige Erklärungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail), soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von blaukragen auf Dritte übertragen. blaukragen darf den Vertrag auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen übertragen und teilt dies dem Kunden vorab in Textform mit; der Kunde kann dann außerordentlich zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontakt: Blaukragen GmbH, Tannengasse 3/1a, 1150 Wien, Österreich · hallo@blaukragen.com · Geschäftsführer: Moritz Klock.
Entwurf, Stand: 2. Oktober 2026 · AGB · AVV · Impressum · Datenschutz